FAQ - Fördermittel und Umsetzung Bürger*innenprojekt
4 Wochen Zukunft Innenstadt wird konkret. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie für die Umsetzung Ihres Projektes und den Fördermittelabruf benötigen.
Ja. Alle getätigten Ausgaben, die für das Projekt notwendig sind und kalkuliert wurden, werden durch die Fördermittel des Landes gedeckt. Darunter fallen allerdings keine Personalkosten. Besonders wichtig ist aber, dass Sie konkrete Kostenlisten im Voraus vorlegen und alle Ausgaben genau dokumentieren (Verwendungsnachweise) – nur dann kann die Kostenübernahme gewährleistet werden.
Grundlage für die Ausschüttung der Fördermittel sind die detaillierten Material- und Kostenlisten für Ihr Projekt. Gemeinsam mit Ihren Projektpaten aus der Verwaltung können Sie Ihr Projekt und damit auch die benötigten Materialien und Kosten konkretisieren. Unter Vorlage dessen erhalten Sie ein Förderbescheid und schließen eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Rüsselsheim am Main. Nach Abschluss des Vertrags wird Ihnen das Geld zeitnah überwiesen und Sie können die Materialien kaufen bzw. bestellen.
Zum einen werden Sie eine Vorausüberweisung durch die Stadt erhalten. Mit diesen Mitteln können Sie mit der Umsetzung des Projekts starten. Im weiteren Projektverlauf können Sie sich Mittel dann nachträglich auszahlen lassen, wenn Sie ggf. in Vorleistung gehen. Dazu brauchen Sie die Belege für Ihre Einkäufe.
Grundsätzlich gibt es keine Deadline für die finale Ausarbeitung Ihrer Projektidee. Da die benötigten Materialien und Kostenaufstellungen die Grundlage für den Förderbescheid und Fördermittelabruf sind, empfehlen wir eine Vorlage bis Ende August. Ihre Paten aus der Verwaltung stehen Ihnen dabei zur Seite. Was Veranstaltungen, Aktionen, Events etc. angeht, empfehlen wir ebenfalls eine zeitnahe Planung. Für das Projektteam ist es aber in erster Linie relevant, wann oder in welchem Zeitraum Sie ihr Projekt bzw. bestimmte Aktionen umsetzen wollen.
Ja, können Sie. Es ist nicht notwendig, ein neues Konto für die Fördermittel und das Projekt zu eröffnen. Ohne Konto geht es allerdings nicht – ein Bar-Ausschüttung der Fördermittel ist nicht möglich.
Die Fördermittel sind nur an das Projekt gebunden. Alle Mittel, die Sie nicht benötigen, müssen im Nachhinein zurück an die Stadt überwiesen werden. Wie und ob die Mittel verwendet werden, muss mittels einer Dokumentation geprüft werden. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie all Ihre Ausgaben detailliert dokumentieren und Belege etc. aufbewahren. Falls Sie letztendlich mehr Ausgaben haben als vereinbart, kann mit entsprechendem Nachweis und ordentlicher Begründung ein Nachtrag vereinbart werden.
Wir sitzen aktuell an der Fördervereinbarung. Genauere Infos folgen in Kürze. Wir setzen uns dazu mit allen Fördermittelempfängern in Verbindung.
Sie verpflichten sich dazu, das geförderte Projekt mit den Mitteln umzusetzen. Darüber hinaus garantieren Sie einen sauberen Umgang sowie eine lückenlose Dokumentation mit den an Sie ausgezahlten Fördermitteln. Sie verpflichten sich weiterhin zur Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit rund um das Programm „Zukunft Innenstadt“, d.h. Sie stimmen zu, dass wir Sie im Projektverlauf interviewen und Fotos vom Projekt. Auszüge daraus werden z.B. für die Veröffentlichung auf den Kanälen der Stadt auf den sozialen Netzwerken verwendet. Außerdem verpflichten Sie sich mit der Fördervereinbarung zur Beachtung aller relevanten rechtlichen und genehmigungstechnischen Notwendigkeiten bei der Umsetzung Ihres Projekts.
Bei allen Schritten stehen Ihnen selbstverständlich die Stadt Rüsselsheim und urbanista helfend zur Seite. Die Kontaktdaten finden Sie im Impressum.
Wichtig ist hier nur, dass Sie eine Rechnung vorlegen können, um den Mitteleinsatz nachzuweisen und die Fördermittel abzurechnen. Sie können also auch gebrauchte Materialien einkaufen oder Dinge leihen, allerdings nur von gewerblichen Händlerinnen und Händlern. Über Privatpersonen Materialien zu leihen ist somit nur unentgeltlich möglich.
Solange Ihre Förderung für Bauleistungen unter 10.000 € liegt, benötigen Sie keine Vergleichsangebote, sondern können das Angebot Ihrer Wahl nehmen. Über 10.000€ sind Sie verpflichtet, drei vergleichbare Angebote einzuholen und Ihre Entscheidung für das gewählte Angebot begründen.
Bei Liefer- und Dienstleistungen liegt der Grenzwert bei 7.500€, bei einem darüber liegenden Wert müssen Sie ebenfalls drei Preisvergleiche vorlegen.
Solange Ihre Förderung für Bauleistungen unter 10.000 € liegt, benötigen Sie keine Vergleichsangebote, sondern können das Angebot Ihrer Wahl nehmen. Über 10.000€ sind Sie verpflichtet, drei vergleichbare Angebote einzuholen und Ihre Entscheidung für das gewählte Angebot begründen.
Bei Liefer- und Dienstleistungen liegt der Grenzwert bei 7.500€, bei einem darüber liegenden Wert müssen Sie ebenfalls drei Preisvergleiche vorlegen.